LEADER Antrag stellen
Erfahren Sie, wie Sie LEADER-Mittel für Ihr Projekt beantragen können!
Sie haben eine Projektidee?
Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Förderfähigkeit Ihrer Idee und begleiten Sie während des gesamten LEADER-Prozesses - von der Projektidee bis zur Auszahlung!
Im Gebiet der LAG Region Hesselberg erhalten Projekte eine Regelförderung von 60 Prozent auf die zuwendungsfähigen Kosten - also die Nettokosten - jedoch maximal 250.000 Euro Fördersumme pro Projekt. Sogenannte "produktive Investitionen", die auf Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sind, erhalten einen reduzierten Fördersatz von 40 Prozent, während die Förderquote bei Kooperationsprojekten mit anderen LAGen auf 70 Prozent erhöht wird.
Da es sich bei LEADER-Mitteln um Gelder der Europäischen Union und des Freistaates Bayern handelt, ist die Beantragung der Fördermittel recht zeitintensiv und mit einigen Auflagen verbunden. Für das gesamte Verfahren - von der Projektidee bis zur Bewilligung - sollte mit einer Dauer von (mindestens) sechs Monaten gerechnet werden.
Bitte beachten Sie außerdem, dass im Rahmen des LEADER-Programms i.d.R. nur Projekte gefördert werden können, deren Umsetzung noch nicht begonnen hat. Wenn Sie einen LEADER-Antrag stellen, können Sie erst nach der Bewilligung mit der Umsetzung beginnen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministerium: https://www.stmelf.bayern.de/leader/leader-2023-2027/index.html.
In 7 Schritten zur LEADER-Förderung!
1) Beratung durch das LAG-Management
Nehmen Sie Kontakt zu unserem LAG-Management auf!
Dieser erste Schritt ist besonders wichtig, denn gemeinsam besprechen wir Ihre Projektidee, überprüfen, ob eine LEADER-Förderung grundsätzlich in Frage kommt und erörtern, welche Unterlagen für eine Antragstellung benötigt werden.
2) Konkretisierung Ihres Projektes
Um LEADER-Mittel beantragen zu können, müssen Sie bereits eine sehr konkrete Vorstellung von Ihrem Projekt haben - auch hinsichtlich der Kosten. Zur Antragstellung benötigen Sie u.a. Kostenangebote für alle Projektbestandteile sowie unsere Projektbeschreibung. Falls Sie Unterstützung benötigen, setzen wir uns gerne mit Ihnen zusammen, um die Projektbeschreibung abzurunden.
3) Beantragung einer Betriebsnummer
Parallel zur inhaltlichen Vorbereitung Ihres Antrages erfolgt die Beantragung einer Betriebsnummer beim regional zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Die Betriebsnummer wird benötigt, um die Fördermittel später auszahlen zu können. Ebenfalls wird für die Online-Antragstellung eine PIN benötigt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung!
4) Projektauswahlverfahren durch das Entscheidungsgremium
Ihr Projekt muss vom LAG-Entscheidergremium beschlossen werden. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen bepunktet das Entscheidungsgremium anhand einer sogenannten Projekt-Checkliste Ihr Projekt in Bezug auf unsere Lokale Entwicklungsstrategie (LES). Dabei handelt es sich um einen formalen Akt, an dem Sie als BesucherIn der Sitzung selbstverständlich teilnehmen können.
5) Finale Antragstellung
Das Entscheidungsgremium hat Ihrem Projekt zugestimmt? Dann stellen wir nun gemeinsam mit Ihnen die finalen Antragsunterlagen zusammen. Notwendig sind hierfür mindestens das LEADER-Antragsformular, das Anlagenverzeichnis, die Projektbeschreibung, entsprechende Kostenangebote zur Plausibilisierung der Kosten sowie die Unterlagen der LAG zum Projektauswahlverfahren (z.B. Projekt-Checkliste, Stellungnahme, Protokolle). Je nach Projekt und ProjektträgerIn können weitere Dokumente - beispielsweise Gemeinderatsbeschlüsse, Nutzungsvereinbarungen, Bankauskünfte, Lagepläne - notwendig sein. Das LAG-Management berät Sie hierzu frühzeitig.
6) Warten auf die Bewilligung
Ganz wichtig: Sie dürfen mit der Umsetzung Ihres Projektes erst beginnen, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt! Dies kann einige Wochen dauern. Auch während der Umsetzungsphase steht Ihnen das LAG-Management als Ansprechpartner für sämtliche Fragen zur Förderabwicklung gerne zur Verfügung!
7) Auszahlungsantrag stellen
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie einen Auszahlungsantrag an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) stellen. Dieser Schritt kann sowohl während der Umsetzungsphase erfolgen, als auch nach Abschluss des Projektes. Gerne unterstützt das LAG-Management Sie bei der Antragstellung.
Sie haben Fragen zum Antragsverfahren?
Unser LAG-Management steht Ihnen für Auskünfte und Beratungen gerne zur Verfügung!